Kursthemen

  • Die Barrierefreiheitserklärung

    Was erwartet mich in diesem Kurs?

    In diesem Kurs findet ihr Informationen darüber, was eine digitale Barrierefreiheitserklärung ist und wie sie aufgebaut sein sollte. Ebenso stellen wir euch in diesem Kurs eine Mustererklärung zur Verfügung, welche ihr nur noch an die eigene Moodle-Instanz anpassen müsst. Dieser Kurs soll euch eine Hilfestellung bieten, worauf ihr beim Anpassen der Mustererklärung achten müsst und welche Anforderungen an die Dokumentation der Website bezüglich ihrer Barrierefreiheit zusätzlich erfüllt sein sollten. 

    Kursabschnitte: 

  • Aufbau einer Barrierefreiheitserklärung

    Eine digitale Barrierefreiheitserklärung ist eine offizielle Erklärung oder ein Dokument, das von Organisationen, Unternehmen oder Regierungsbehörden herausgegeben wird, um ihre Verpflichtung zur Förderung der Barrierefreiheit zu bekunden. 

    Diese Erklärung beinhaltet typischerweise Informationen darüber, wie die Organisation sicherstellen wird, dass Webseite und digitalen Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind und mit welchem Prüfverfahren die Zugänglichkeit getestet wurde. 

    Gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 wurden gemeinsame Anforderungen an die Barrierefreiheit der Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie die Anforderungen an Erklärungen zur Barrierefreiheit festgelegt, die öffentliche Stellen über die Vereinbarkeit ihrer Websites und mobilen Anwendungen mit dieser Richtlinie bereitstellen müssen. Auch die Moodle-Instanz einer Hochschule benötigt diese Erklärung.

    • Bausteine einer Barrierefreiheitserklärung

      Eine Barrierefreiheitserklärung sollte über folgende obligatorische Inhalte verfügen. 

      Erklärung zur Barrierefreiheit

      Hierbei handelt es sich um eine kurze Erläuterung zur Barrierefreiheitserklärung und eine Einbettung in den rechtlichen Kontext. 

      [Name der öffentlichen Stelle] ist bemüht, seine/ihre [Website(s)] im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

      Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [Geltungsbereich der Erklärung einfügen, z. B. Website(s)/mobile Anwendung(en), für die die Erklärung gilt].

      Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

      An dieser Stelle wird festgehalten, ob die Webseite mit den Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar, teilweise vereinbar oder nicht vereinbar ist. 

      Nicht barrierefreie Inhalte

      Unter diesem Abschnitt werden die Inhalte aufgelistet, welche nicht barrierefrei sind. Ebenso sollten die Gründe hierfür angegeben werden. Diese können sein:

      1. Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften
      2. Unverhältnismäßige Belastung
      3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
      Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

      Hier wird festgehalten, an welchem Datum die Barrierefreiheitserklärung erstellt wurde und an welchem Datum die Erklärung zur Barrierefreiheit das letztmalig überprüft wurde. 

      Feedback und Kontaktangaben 

      Unter diesem Abschnitt sollten Angaben erfolgen, die den Feedback-Mechanismus beschreiben, mit dem der zuständigen Stelle etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt werden können. Es sollten Kontaktangaben der Stelle/Abteilung angegeben sein, die für die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen zuständig ist.

      Durchsetzungsverfahren

      Wenn Nutzende bei Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können sie ein Durchsetzungsverfahren anstoßen. An dieser Stelle sollte zum einen das Verfahren kurz erläutert sowie ein Link zum Durchsetzungsverfahren, beispielsweise die Mailadresse der zuständigen Ombudsstelle, eingefügt sein.

      Fakultative Informationen

      Neben den genannten Informationen können auch weitere freiwillige Angaben zur Erstellung der Barrierefreiheitserklärung gemacht werden. So empfiehlt es sich beispielsweise, die angewandten Bewertungsmethoden in die Erklärung zur Barrierefreiheit mit aufzunehmen. Diese enthalten in den meisten Fällen Informationen darüber, mit welchen Tools und Anwendungen (z. B. Art des Internetbrowsers) die Testung der Webseite vorgenommen wurde.

      Da jede Hochschule über unterschiedliche Plugins verfügt, bezieht sich die Muster-Barrierefreiheitserklärung ausschließlich auf die Core-Version von Moodle. Fakultativ könntet ihr die Plugins ergänzen, welche in eurem Moodle-System zum Einsatz kommen, aber nicht durch die Barrierefreiheitserklärung abgedeckt sind. 

  • Mustererklärung zur Barrierefreiheit | Anwendungshinweise

    • Hier findet ihr die Muster-Barrierefreiheitserklärung für eure Moodle-Instanz (bis Version 4.2) und könnt sehen, wie sie aufgebaut ist. Beachtet unsere Hinweise für die Anpassung der Erklärung an eure Moodle-Instanz. Zum vereinfachten Einfügen dieses Musters könnt ihr auch die dazugehörige MBZ-Datei herunterladen und in euer Moodle importieren.

    • Hier findet ihr die Muster-Barrierefreiheitserklärung für eure Moodle-Instanz (bis Version 4.0) und könnt sehen, wie sie aufgebaut ist. Beachtet unsere Hinweise für die Anpassung der Erklärung an eure Moodle-Instanz. Zum vereinfachten Einfügen dieses Musters könnt ihr auch die dazugehörige MBZ-Datei herunterladen und in euer Moodle importieren.

    • Hier findet ihr die MBZ-Dateien der Textseiten zur Muster-Barrierefreiheitserklärung. Ihr könnt die entsprechende Datei herunterladen und in eurem Moodle wiederherstellen. 
      Vergesst im Anschluss nicht, Anpassungen an den kursiv hervorgehobenen Stellen vorzunehmen und durch eure Informationen zu ersetzen.
      Es kann vorkommen, dass ihr bei der Wiederherstellung in eurem Moodle-System eine Warnmeldung angezeigt bekommt, wenn ihr eine andere Moodle-Version benutzt. Dies sollte einer erfolgreichen Einbettung jedoch nicht im Wege stehen. 

      Ebenfalls findet ihr in diesem Verzeichnis die Muster-Barrierefreiheitserklärungen als PDF-Version.

    • Hinweise für die Anpassung der Erklärung an die eigene Moodle-Instanz

      Bei der Barrierefreiheitserklärung auf der Knowledge Base handelt es sich um eine Muster-Erklärung. Diese muss noch an eure Hochschule angepasst werden. Im Folgenden geben wir euch einige Hinweise, worauf ihr dabei achten solltet. 

      Version

      Die Zertifizierung einer Webseite von Moodle bezieht sich immer auf bestimmte Versionen. Derzeit ist Moodle bis 4.2 zertifiziert (Stand Juli 2024). Für Hochschulen die eine Moodle-Version nutzen, die höher als 4.0 ist, sollten die aktuellste Mustererklärung (bis Version 4.2) nutzen. 

      Links

      An manchen Stellen sollen Links in die Barrierefreiheitserklärung eingesetzt werden. Achtet an dieser Stelle darauf, dass die Links einen sprechenden Namen haben, die z. B. das Linkziel (zur Seite der Hochschuldidaktik) oder den Inhalt (Informationen zum Prüfungsverfahren) benennen. Die meisten Programme und Plattformen haben eine Funktion, Links einzugeben, bei denen man Anzeigetext und genaue Zieladresse getrennt angeben kann. 

      Kontaktinformationen und Einbettung der Barrierefreiheitserklärung

      Die Erklärung zur Barrierefreiheit sollte für Nutzer*innen leicht zu finden sein. Ein Link zu der Erklärung zur Barrierefreiheit sollte an hervorgehobener Stelle auf der Startseite der Website angezeigt werden oder auf jeder Webseite vorhanden sein, z. B. in einer statischen Kopf- oder Fußzeile. Der Aufruf der Erklärung zur Barrierefreiheit kann über eine standardisierte URL erfolgen. Bei mobilen Anwendungen sollte die Erklärung gemäß Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 bereitgestellt werden. Die Erklärung kann auch innerhalb der mobilen Anwendung bereitgestellt werden. Es sollten verschiedene Möglichkeiten angegeben sein, die zuständigen Kontaktpersonen im Falle von Fragen oder zur Meldung einer Barriere zu erreichen, beispielsweise über E-Mail oder Telefon. 

      Bei der MBZ-Datei, die wir euch zur Verfügung stellen, handelt es sich um die Aktivität "Textseite". Damit eure Barrierefreiheitserklärung gut zugänglich ist, könntet ihr die Textseite im Footer eurer Moodle-Instanz verlinken. Wie das aussieht, könnt ihr hier auf der Knowledge Base sehen!

      Nicht barrierefreie Inhalte und Umgang mit Plugins

      Der Muster-Barrierefreiheitserklärung liegt für die Auflistung nicht barrierefreier Inhalte der offizielle Konformitätsbericht von Moodle zugrunde. In diesem ist festgehalten, dass das Kriterium "Kontrast" nur teilweise erfüllt ist. Wir möchten euch darauf hinweisen, dass die Bewertung dieses Kriteriums von Hochschule zu Hochschule variieren kann, da mit Blick auf das Corporate Design der Hochschulen auch in Moodle unter unterschiedliche Farben eingesetzt werden. Hier müsstet ihr gegebenenfalls ergänzen, ob die Farben, welche in eurem Moodle eingesetzt werden, barrierefrei sind. Wenn ihr euch nicht sicher seid, könnt ihr die Farben mit einem Kontrast-Checker auf ihre Barrierefreiheit überprüfen. 

      Der Prüfbericht über die Barrierefreiheit von Moodle bezieht sich auf den Moodle-Core. Diesem Umstand wird in der Muster-Barrierefreiheitserklärung Rechnung getragen.
      Da jede Hochschule unterschiedliche Plugins installiert hat, kann in einer Mustererklärung keine generalisierte Aussage über die Barrierefreiheit der Plugins getätigt werden. Fakultativ könntet ihr in eurer Barrierefreiheitserklärung die Plugins ergänzen, welche nicht durch den Bericht erfasst werden. Dies ist keine Pflichtangabe. 

  • Weiterführende Links

    • Dieser Kurs auf der KB enthält eine Übersicht über vorhandene Lernmodule und Links zum Thema Barrierefreiheit in Moodle.

    • Weiterführende Hinweise und Workshop-Angebote im Rahmen digitaler Barrierefreiheit können auf der Seite vom Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit.nrw gefunden werden. 

    • In den Moodle.docs finden sich weiterführende Informationen zur Konformität von Moodle mit den Standards zur Barrierefreiheit. Ebenso gibt es Hinweise auf bekannte Fehler und Probleme in diesem Feld.  

    • Dieser Link führt zu vertiefenden Informationen zum BIK BITV-Test unter anderem zur Selbstbewertung einer Homepage. 

    • Mit dem Web-Kontrast-Checker könnt ihr die Kontraste der Farben eurer Moodle-Instanz und deren Konformität mit den Kriterien der WCAG 2.1 überprüfen.