Hinweise für die Anpassung der Erklärung an die eigene Moodle-Instanz
Bei der Barrierefreiheitserklärung auf der Knowledge Base handelt es sich um eine Muster-Erklärung. Diese muss noch an eure Hochschule angepasst werden. Im Folgenden geben wir euch einige Hinweise, worauf ihr dabei achten solltet.
Version
Die Zertifizierung einer Webseite von Moodle bezieht sich immer auf bestimmte Versionen. Derzeit ist Moodle bis 4.2 zertifiziert (Stand Juli 2024). Für Hochschulen die eine Moodle-Version nutzen, die höher als 4.0 ist, sollten die aktuellste Mustererklärung (bis Version 4.2) nutzen.
Links
An manchen Stellen sollen Links in die Barrierefreiheitserklärung eingesetzt werden. Achtet an dieser Stelle darauf, dass die Links einen sprechenden Namen haben, die z. B. das Linkziel (zur Seite der Hochschuldidaktik) oder den Inhalt (Informationen zum Prüfungsverfahren) benennen. Die meisten Programme und Plattformen haben eine Funktion, Links einzugeben, bei denen man Anzeigetext und genaue Zieladresse getrennt angeben kann.
Kontaktinformationen und Einbettung der Barrierefreiheitserklärung
Die Erklärung zur Barrierefreiheit sollte für Nutzer*innen leicht zu finden sein. Ein Link zu der Erklärung zur Barrierefreiheit sollte an hervorgehobener Stelle auf der Startseite der Website angezeigt werden oder auf jeder Webseite vorhanden sein, z. B. in einer statischen Kopf- oder Fußzeile. Der Aufruf der Erklärung zur Barrierefreiheit kann über eine standardisierte URL erfolgen. Bei mobilen Anwendungen sollte die Erklärung gemäß Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 bereitgestellt werden. Die Erklärung kann auch innerhalb der mobilen Anwendung bereitgestellt werden. Es sollten verschiedene Möglichkeiten angegeben sein, die zuständigen Kontaktpersonen im Falle von Fragen oder zur Meldung einer Barriere zu erreichen, beispielsweise über E-Mail oder Telefon.
Bei der MBZ-Datei, die wir euch zur Verfügung stellen, handelt es sich um die Aktivität "Textseite". Damit eure Barrierefreiheitserklärung gut zugänglich ist, könntet ihr die Textseite im Footer eurer Moodle-Instanz verlinken. Wie das aussieht, könnt ihr hier auf der Knowledge Base sehen!
Nicht barrierefreie Inhalte und Umgang mit Plugins
Der Muster-Barrierefreiheitserklärung liegt für die Auflistung nicht barrierefreier Inhalte der offizielle Konformitätsbericht von Moodle zugrunde. In diesem ist festgehalten, dass das Kriterium "Kontrast" nur teilweise erfüllt ist. Wir möchten euch darauf hinweisen, dass die Bewertung dieses Kriteriums von Hochschule zu Hochschule variieren kann, da mit Blick auf das Corporate Design der Hochschulen auch in Moodle unter unterschiedliche Farben eingesetzt werden. Hier müsstet ihr gegebenenfalls ergänzen, ob die Farben, welche in eurem Moodle eingesetzt werden, barrierefrei sind. Wenn ihr euch nicht sicher seid, könnt ihr die Farben mit einem Kontrast-Checker auf ihre Barrierefreiheit überprüfen.
Der Prüfbericht über die Barrierefreiheit von Moodle bezieht sich auf den Moodle-Core. Diesem Umstand wird in der Muster-Barrierefreiheitserklärung Rechnung getragen.
Da jede Hochschule unterschiedliche Plugins installiert hat, kann in einer Mustererklärung keine generalisierte Aussage über die Barrierefreiheit der Plugins getätigt werden. Fakultativ könntet ihr in eurer Barrierefreiheitserklärung die Plugins ergänzen, welche nicht durch den Bericht erfasst werden. Dies ist keine Pflichtangabe.