Abschnittsübersicht

  • Eine digitale Barrierefreiheitserklärung ist eine offizielle Erklärung oder ein Dokument, das von Organisationen, Unternehmen oder Regierungsbehörden herausgegeben wird, um ihre Verpflichtung zur Förderung der Barrierefreiheit zu bekunden. 

    Diese Erklärung beinhaltet typischerweise Informationen darüber, wie die Organisation sicherstellen wird, dass Webseite und digitalen Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind und mit welchem Prüfverfahren die Zugänglichkeit getestet wurde. 

    Gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 wurden gemeinsame Anforderungen an die Barrierefreiheit der Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie die Anforderungen an Erklärungen zur Barrierefreiheit festgelegt, die öffentliche Stellen über die Vereinbarkeit ihrer Websites und mobilen Anwendungen mit dieser Richtlinie bereitstellen müssen. Auch die Moodle-Instanz einer Hochschule benötigt diese Erklärung.

    • Bausteine einer Barrierefreiheitserklärung

      Eine Barrierefreiheitserklärung sollte über folgende obligatorische Inhalte verfügen. 

      Erklärung zur Barrierefreiheit

      Hierbei handelt es sich um eine kurze Erläuterung zur Barrierefreiheitserklärung und eine Einbettung in den rechtlichen Kontext. 

      [Name der öffentlichen Stelle] ist bemüht, seine/ihre [Website(s)] im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

      Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [Geltungsbereich der Erklärung einfügen, z. B. Website(s)/mobile Anwendung(en), für die die Erklärung gilt].

      Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

      An dieser Stelle wird festgehalten, ob die Webseite mit den Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar, teilweise vereinbar oder nicht vereinbar ist. 

      Nicht barrierefreie Inhalte

      Unter diesem Abschnitt werden die Inhalte aufgelistet, welche nicht barrierefrei sind. Ebenso sollten die Gründe hierfür angegeben werden. Diese können sein:

      1. Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften
      2. Unverhältnismäßige Belastung
      3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
      Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

      Hier wird festgehalten, an welchem Datum die Barrierefreiheitserklärung erstellt wurde und an welchem Datum die Erklärung zur Barrierefreiheit das letztmalig überprüft wurde. 

      Feedback und Kontaktangaben 

      Unter diesem Abschnitt sollten Angaben erfolgen, die den Feedback-Mechanismus beschreiben, mit dem der zuständigen Stelle etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt werden können. Es sollten Kontaktangaben der Stelle/Abteilung angegeben sein, die für die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen zuständig ist.

      Durchsetzungsverfahren

      Wenn Nutzende bei Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können sie ein Durchsetzungsverfahren anstoßen. An dieser Stelle sollte zum einen das Verfahren kurz erläutert sowie ein Link zum Durchsetzungsverfahren, beispielsweise die Mailadresse der zuständigen Ombudsstelle, eingefügt sein.

      Fakultative Informationen

      Neben den genannten Informationen können auch weitere freiwillige Angaben zur Erstellung der Barrierefreiheitserklärung gemacht werden. So empfiehlt es sich beispielsweise, die angewandten Bewertungsmethoden in die Erklärung zur Barrierefreiheit mit aufzunehmen. Diese enthalten in den meisten Fällen Informationen darüber, mit welchen Tools und Anwendungen (z. B. Art des Internetbrowsers) die Testung der Webseite vorgenommen wurde.

      Da jede Hochschule über unterschiedliche Plugins verfügt, bezieht sich die Muster-Barrierefreiheitserklärung ausschließlich auf die Core-Version von Moodle. Fakultativ könntet ihr die Plugins ergänzen, welche in eurem Moodle-System zum Einsatz kommen, aber nicht durch die Barrierefreiheitserklärung abgedeckt sind.