Bausteine einer Barrierefreiheitserklärung
Eine Barrierefreiheitserklärung sollte über folgende obligatorische Inhalte verfügen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Hierbei handelt es sich um eine kurze Erläuterung zur Barrierefreiheitserklärung und eine Einbettung in den rechtlichen Kontext.
[Name der öffentlichen Stelle] ist bemüht, seine/ihre [Website(s)] im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [Geltungsbereich der Erklärung einfügen, z. B. Website(s)/mobile Anwendung(en), für die die Erklärung gilt].
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
An dieser Stelle wird festgehalten, ob die Webseite mit den Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar, teilweise vereinbar oder nicht vereinbar ist.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unter diesem Abschnitt werden die Inhalte aufgelistet, welche nicht barrierefrei sind. Ebenso sollten die Gründe hierfür angegeben werden. Diese können sein:
- Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften
- Unverhältnismäßige Belastung
- Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Hier wird festgehalten, an welchem Datum die Barrierefreiheitserklärung erstellt wurde und an welchem Datum die Erklärung zur Barrierefreiheit das letztmalig überprüft wurde.
Feedback und Kontaktangaben
Unter diesem Abschnitt sollten Angaben erfolgen, die den Feedback-Mechanismus beschreiben, mit dem der zuständigen Stelle etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt werden können. Es sollten Kontaktangaben der Stelle/Abteilung angegeben sein, die für die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen zuständig ist.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Nutzende bei Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können sie ein Durchsetzungsverfahren anstoßen. An dieser Stelle sollte zum einen das Verfahren kurz erläutert sowie ein Link zum Durchsetzungsverfahren, beispielsweise die Mailadresse der zuständigen Ombudsstelle, eingefügt sein.
Fakultative Informationen
Neben den genannten Informationen können auch weitere freiwillige Angaben zur Erstellung der Barrierefreiheitserklärung gemacht werden. So empfiehlt es sich beispielsweise, die angewandten Bewertungsmethoden in die Erklärung zur Barrierefreiheit mit aufzunehmen. Diese enthalten in den meisten Fällen Informationen darüber, mit welchen Tools und Anwendungen (z. B. Art des Internetbrowsers) die Testung der Webseite vorgenommen wurde.
Da jede Hochschule über unterschiedliche Plugins verfügt, bezieht sich die Muster-Barrierefreiheitserklärung ausschließlich auf die Core-Version von Moodle. Fakultativ könntet ihr die Plugins ergänzen, welche in eurem Moodle-System zum Einsatz kommen, aber nicht durch die Barrierefreiheitserklärung abgedeckt sind.