Barrierefreiheitserklärung

Die Webschnittstelle dieser Moodle-Website wurde, so weit es möglich ist, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich gemacht. 

Produktbeschreibung: Moodle Open-Source-Lernmanagementsystem des Projekts Moodle.NRW
Version: 4.3.3
Link zur Moodle-Website: https://moodlenrw.de/ 
Kontaktinformationen: kontakt@moodlenrw.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Website ist wegen der unten genannten Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.

Die nachstehenden aufgeführten Inhalte sind aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 derzeit nicht vollständig barrierefrei.

  • Besonderes Merkmal der Lernplattform ist die Erstellung von Kursen durch Dozent*innen und anderen, sodass viele verschiedene Personen Lehrmaterialien zur Lernplattform Moodle beitragen. Da nicht alle Beteiligten über die gleichen Kenntnisse im Bereich der barrierefreien Gestaltung verfügen, weisen die in Moodle abgelegten Informationen keine einheitliche Barrierefreiheit auf. Das Projekt Moodle.NRW bietet Anleitungen und Weiterbildungsmaßnahmen an, um sie bei der Erstellung barrierefreier Inhalte und Medien zu unterstützen. Durch diese Unterstützung verbessert sich die Qualität der bereitgestellten Inhalte kontinuierlich.

Folgende Erfolgskriterien Stufe A nach WCAG 2.1 werden nur teilweise erfüllt:

  •  Kriterien für sensorische Merkmale.

Folgende Erfolgskriterien Stufe AAA nach WCAG 2.1 werden nur teilweise erfüllt:

  • Kontraste: Die Textfarben in Moodle haben in der Regel ein Kontrastverhältnis von mehr als 7:1 zu ihrem Hintergrund. Es gibt einige Texte mit Farben, die das Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 für die WCAG 2.1 Stufe AA erfüllen, aber nicht die Anforderungen an den erhöhten Farbkontrast von 7:1 für die WCAG 2.1 Stufe AAA.
  • Re-Authentifizierung: Wenn eine Sitzung bald abläuft, wird ein Warndialog angezeigt, der es ermöglicht, die Sitzung zu verlängern. Die Anzahl der Verlängerungen ist nicht begrenzt. Standardmäßig wird der Warndialog 20 Minuten vor Ablauf der Sitzung angezeigt.
  • Link-Zweck: Die meisten Links sind nur durch den Linktext eindeutig identifizierbar. Es gibt jedoch einige bekannte Bereiche, in denen der Zweck des Links nicht nur durch den Linktext bestimmt werden kann:
    • Links zum Bearbeiten, Löschen, Antworten in einer Liste von Beiträgen innerhalb einer Forumsdiskussion.
    • Die Buchstaben-Links zum Filtern einer Liste von Benutzer*innen nach Vor- oder Nachnamen ergeben aus dem Kontext heraus keinen Sinn.
  • Zielgröße: Die Schaltflächensymbole haben nicht die empfohlene Zielgröße von mindestens 44 x 44 Pixel.
  • Abkürzungen: Abkürzungen in den Sprachstrings von Moodle wie KB, MB, PDF, Doc usw. sind nicht in <abbr>-Tags eingeschlossen und werden nicht automatisch mit einer Wörterbuchdefinition verlinkt. Es gibt jedoch einen Mechanismus, der die automatische Verknüpfung von nutzergenerierten Inhalten mit einem Glossar ermöglicht. 
  • Hilfe: Für Eingabeelemente in Formularen, bei denen die Beschriftung möglicherweise nicht ausreicht, um den Zweck des Eingabeelements zu erklären, wird eine kontextabhängige Hilfe angeboten. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.05.2024 erstellt.
Diese Erklärung wurde am 06.05.2024 letztmalig überprüft. 

Angewandte Bewertungsmethoden

Die Daten wurden aus dem offiziellen Bericht über die Konformität mit der Barrierefreiheit übernommen, welcher auf einer Prüfung der offiziellen Moodle-Seite Version 4.0 basiert. Bewertungsmethoden werden im Bericht genannt: „Im Mai 2023 erhielt Moodle 4.0 die Akkreditierung nach WCAG 2.1 Level AA. 

Der Konformitätsbericht basiert auf den Ergebnissen einer Zugänglichkeitsprüfung, die von Web Key IT für eine Stichprobe von 20 Schlüsselseiten durchgeführt wurde. Diese Seiten wurden ausgewählt und von Moodle und Web Key IT als repräsentativ für die allgemeine Zugänglichkeit und Funktionalität des Moodle-Lernmanagementsystems (LMS) vereinbart.

Die Seiten wurden manuell geprüft und von einem Team von Website-Evaluatoren gegengeprüft, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und Kommentare gültig und umfassend sind. Separate und externe Tests dieser Seiten wurden von einer Gruppe geschulter Tester durchgeführt, die alle behindert sind.

Die folgenden Tools und Anwendungen wurden im Rahmen der Prüfung verwendet:

  • Desktop-Browser
    • Google Chrome
    • Firefox
  • Screenreader
    • JAWS
    • NVDA
  • Andere Tools
    • NU HTML-Prüfer“ 

Link zum vollständigen Konformitätsbericht von Moodle.

In Deutschland wurde die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) vom BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) erlassen und legt die technischen Standards zur barrierefreien Gestaltung fest. Die meisten Prüfschritte entsprechen den Richtlinien der WCAG 2.1. Einige Prüfschritte messen darüber hinaus Anforderungen, welche die EN 301 549 zusätzlich erhebt. Eine vollständige Prüfung der oben genannten Website nach BITV-Kriterien steht noch aus.

Die Prüfung bezieht sich auf die Core-Elemente des LMS und deckt nicht zusätzlich installierte Plugins ab.

Feedback und Kontaktangaben

Eine Prüfung der aktuellen Moodle-Version der oben genannten Website steht noch aus, weshalb d​​​​​​​​​​​​​​​​​ie hierin enthaltenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage von Moodle 4.0 zum Zeitpunkt der Zugänglichkeitsprüfung bereitgestellt werden und keinen rechtlich verbindlichen Anspruch darstellen.

Bitte setzen Sie sich mit der Projektleitung von Moodle.NRW unter kontakt@moodlenrw.de in Verbindung, um etwaige Fehler bei der Zugänglichkeit oder bei der Behauptung der Konformität zu melden, damit diese gegebenenfalls neu bewertet und korrigiert werden können. 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite https://moodlenrw.de/ keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie auf der Seite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik.

Zuletzt geändert: Montag, 13. Mai 2024, 08:17