3. Datenschutz und Urheberrecht

3.4. Wichtige Erkenntnisse aus diesem Kapitel 

  1. Personenbezogene Daten sind nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

  2. Beim Einsatz von KI in Verwaltung, Forschung Lehre und Studium ist der Schutz personenbezogener Daten entscheidend, um die eigene sowie die Privatsphäre der Betroffenen zu wahren.

  3. Es ist wichtig, sich der urheberrechtlichen Fragen beim Einsatz generativer KI-Systeme bewusst zu sein. Um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Rechte anderer zu respektieren, sollten bei der Nutzung von KI-generierten Inhalten Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden (Prüfung und Überarbeitung des KI-Outputs, Vorsicht bei der Veröffentlichung KI-generierter Inhalte bzw. Beschränkung auf private Nutzung).

  4. Generell gilt: Inhalte, die mit KI erstellt wurden, müssen gekennzeichnet werden. Gegebenenfalls muss erklärt werden, für welchen Arbeitsschritt welches System wie eingesetzt wurde. Dies ist nicht nur als Information für die prüfende Person zu verstehen, sondern auch als Reflexionsinstrument für Sie selbst!


Im nächsten Kapitel liegt der Fokus darauf, Kompetenzen zu stärken, die eine ethische Reflexion ermöglichen und helfen, KI-Ergebnisse zu erkennen und zu bewerten. Zudem werden die Grenzen und Herausforderungen des KI-Einsatzes beleuchtet.