3. Datenschutz und Urheberrecht

3.3. Überlegungen zum Urheberrecht

Der Einsatz von generativen KI-Systemen wirft eine Reihe von urheberrechtlich problematischen Aspekten auf. Im Folgenden werden einige Überlegungen und drei Praxisbeispiele zur Veranschaulichung dieser Problematik vorgestellt. 

  • Verwendung von Trainingsdaten:
    Viele KI-Modelle werden mit großen Datenmengen trainiert, die urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Die Frage, ob die Verwendung solcher Daten für das Training rechtlich zulässig ist, ist derzeit noch umstritten und kann zu rechtlichen Konflikten führen.
  • Plagiate und geistiger Diebstahl:
    Wenn Nutzer*innen KI-generierte Inhalte in eigene Werke wie z.B. Hausarbeiten, Abschlussarbeiten oder wissenschaftliche Aufsätze integrieren, besteht die Gefahr, dass sie nicht nur Urheberrechtsverletzungen begehen, weil die Urheberrechte Dritter unerkannt bleiben, sondern aufgrund fehlender Quellenangaben in ihrer Arbeit auch Plagiate begehen, ohne sich dessen bewusst zu sein.
  • Rechte am Output der KI:
    Generative KI-Systeme erzeugen Inhalte, die auf bestehenden urheberrechtlich geschützten Materialien basieren. Häufig ist unklar, ob der Output einer KI Teile urheberrechtlich geschützter Werke enthält und daher grundsätzlich nur mit Zustimmung der Urhebenden verwendet werden darf, oder ob es sich bei dem Output um ein ausschließlich abgeleitetes Werk handelt, das urheberrechtlich nicht geschützt ist und daher frei verwendet werden darf.

Praktische Beispiele
  • Texterstellung
    Eine Person nutzt ein KI-gestütztes Textgenerierungstool, um einen Artikel für eine wissenschaftliche Veröffentlichung zu erstellen. Dabei könnte das Tool Passagen aus urheberrechtlich geschützten Texten übernehmen, was zu einem Plagiatsvorwurf führen könnte, selbst wenn die Nutzenden dies nicht beabsichtigt haben.
  • Bilderzeugung
    Ein Künstler verwendet eine KI, um neue Kunstwerke zu schaffen, die stark von bestehenden, urheberrechtlich geschützten Bildern inspiriert sind. Wenn die erzeugten Werke Ähnlichkeiten mit den Originalen aufweisen, könnte dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen über Urheberrechtsverletzungen führen.
  • Musikkompositionen
    Eine Musikerin nutzt ein KI-Tool zur Komposition von Musikstücken. Wenn die KI auf einer Vielzahl von urheberrechtlich geschützten Musikstücken trainiert wurde, besteht das Risiko, dass die generierte Musik Melodien oder Harmonien enthält, die als Plagiat angesehen werden können.

Diese Beispiele zeigen die Bedeutung urheberrechtlicher Fragen bei generativer KI. Um rechtliche Probleme zu vermeiden und Rechte zu respektieren, sollten beim Einsatz KI-generierter Inhalte folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:

Bearbeitung des KI-Outputs: Um mögliche Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, sollten Sie den KI-generierten Inhalt vor der Veröffentlichung bearbeiten und mit eigenen kreativen Elementen anreichern.

Beschränkung auf private Nutzung: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein generierter Output gegen das Urheberrecht verstößt, können Sie ihn dennoch privat nutzen, solange er nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde.

Vorsicht bei öffentlicher Nutzung: Vermeiden Sie die Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung von KI-generierten Inhalten, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Urheberrechte verletzt werden könnten.


  • Inhalte, die mit KI erstellt wurden, müssen gekennzeichnet werden
  • Gegebenenfalls muss erklärt werden, für welchen Arbeitsschritt welches System wie eingesetzt wurde. Dies ist nicht nur als Information für die prüfende Person zu verstehen, sondern auch als Reflexionsinstrument für Sie selbst.

Durch die Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen und den umsichtigen Umgang mit KI-generierten Inhalten kann das Risiko von Urheberrechtsverletzungen bei der Nutzung von KI-Werkzeugen minimiert werden.