Sensibilisierungsmaterial – Farbfehlsichtigkeit, Sehbehinderung, Blindheit

3. Sehbehinderung und Blindheit

Menschen mit einer Sehbehinderung haben auch mit Sehhilfen ein eingeschränktes Sehvermögen. Nach deutschem Recht gilt jemand als sehbehindert, wenn das Sehvermögen mit Brille oder Kontaktlinsen auf dem besser sehenden Auge maximal 30% beträgt. Bei einer hochgradigen Sehbehinderung beträgt das Sehvermögen höchstens 5%. Als blind gilt ein Mensch ab einem Sehvermögen von 2%. Ursache ist eine Schädigung des Sehorgans, die angeboren sein oder erst später im Leben auftreten kann. Stand 2019 waren in Deutschland laut Statistischem Bundesamt mehr als 500.000 Menschen von einer Sehbehinderung betroffen, 75.000 gelten davon als blind. An den deutschen Hochschulen entfallen nach der 22. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks von 2021 rund 2% der studienerschwerenden Beeinträchtigungen auf Sehbeeinträchtigungen und Blindheit. 
 
Ein eingeschränktes Sehvermögen kann sich abhängig von der genauen Ursache unterschiedlich äußern, beispielsweise in Gesichtsfeldeinschränkungen (Tunnelblick) oder der Entfernung, aus der ein Text oder Gegenstand erkannt wird. Sehbehinderte und blinde Personen nutzen verschiedene Hilfsmittel. Dazu gehören beispielsweise Screenreader, die Texte einschließlich Bildern vorlesen und so wahrnehmbar machen. Voraussetzung ist, dass die Texte maschinenlesbar gestaltet sind.
 
Quellen: