Toolbox Digitale Barrierefreiheit

2. Information für alle

2.3. Standards und gesetzliche Verpflichtungen

Barrierefreiheit ist ein zentraler Aspekt der digitalen Teilhabe. Öffentliche Stellen, die aus Steuermitteln finanziert werden, sind gesetzlich verpflichtet, ihre Inhalte barrierefrei bereitzustellen. Dies betrifft nicht nur Webseiten und Intranets, sondern auch Dokumente und Lerninhalte. Dazu zählen Einrichtungen wie Bund, Länder, Gemeinden, Schulen und Hochschulen, aber auch Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens, etwa Krankenkassen und Sozialversicherungsträger. Die Umsetzung dieser Vorgaben stellt sicher, dass alle Menschen – unabhängig von individuellen Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang zu relevanten Informationen und Diensten erhalten.

Anwendungsgegenstand und Fristen

„Zum Inhalt von Websites und mobilen Anwendungen gehören textuelle und nicht textuelle Informationen, Dokumente und Formulare zum Herunterladen und beidseitige Interaktion wie z. B. die Bearbeitung digitaler Formulare und die Durchführung von Authentifizierungs- und Zahlungsprozessen.“ (EU Richtlinie 2016/2102,19)

Die Richtlinie betrifft sowohl die Lernplattform als auch die Inhalte. Die ‚Lernplattform‘ wird als Website gewertet. ‚Inhalte‘ sind die Dinge, die eine Organisation und ihre Benutzer der Plattform hinzufügen.

  • Ab 23.09.2019 für Webseiten, die nach dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden.
  • Ab 23.09.2020 für alle Webseiten.
  • Ab 23.06.2021 für mobile Anwendungen.

WCAG 2.1
  • Web Content Accessibility Guidelines
  • Die WCAG 2.1 ist der international anerkannte Standard, auf dessen Grundlage das Web von Barrieren befreit wird.
  • Sprache: deutsche Übersetzung
  • Version vom: Juni 2022
EN 301 549
  • Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen bei der Beschaffung durch öffentliche Stellen.
  • Der Standard EN 301 549 überführt die WCAG 2.0 in eine Norm der Europäischen Union.
  • Sprache: nur englisch
  • Version vom: März 2021
EU Richtlinie 2016/2102
  • Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
  • Die Europäische Richtlinie 2016/2102 macht die Europäische Norm EN 301 549 für öffentliche Stellen seit September 2020 verbindlich.
  • Sprache: nur deutsch
  • Version vom: Oktober 2016
BITV 2.0
  • Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
  • Die Verordnung BITV 2.0 konvertiert die Europäische Richtlinie 2016/2102 und damit EN 301 549 und die WCAG 2.0 in deutsches Recht.
  • Sprache: nur deutsch
  • Version vom: Mai 2019
BIK BITV-Test Prüfschritte
  • Verzeichnis der Prüfschritte.
  • Der BIK BITV-Test ist ein Verfahren zur umfassenden und zuverlässigen Prüfung der Barrierefreiheit von Websites und Webanwendungen auf Basis der BITV 2.0 / EN 301 549.
  • Sprache: nur deutsch
  • Version vom: Februar 2022